Transparente Preise, keine Überraschungen.
Wir legen alle Kosten offen. Mit Pflegegrad-Zuschüssen und steuerlicher Absetzbarkeit ist die 24h-Betreuung oft günstiger als erwartet.
Kostenloses BeratungsgesprächKostenrechner
Wie sich die Kosten der Betreuungskraft zusammensetzen
Zwei klar voneinander getrennte Bausteine — Lohn sowie Versicherung & Anmeldung. Die Verwaltungsgebühr ist bereits in Versicherung & Anmeldung integriert. Alles vorab transparent ausgewiesen, keine Überraschungen.
Lohn der Betreuungskraft
Auszahlbarer Nettolohn an die Betreuungskraft. Höhe richtet sich nach Qualifikation, Sprachkenntnissen, Pflegegrad und Zusatzanforderungen wie Nacht-Aufgaben oder Führerschein.
Versicherung & Anmeldung
Sozialversicherungsbeiträge, gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung, Anmeldung beim Zoll und Finanzamt sowie unsere Verwaltungsgebühr für Vermittlung, Begleitung und Support. Vollständig im Komplettpreis enthalten.
Zusätzlich stellen Sie der Betreuungskraft kostenfreie Unterkunft und Vollverpflegung im Haushalt — gesetzlich geregelt und steuerlich anrechenbar.
Zuschüsse nach Pflegegrad
Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten. Das reduziert Ihre tatsächliche Belastung erheblich.
Keinen Pflegegrad?
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung. Ein Gutachter des MDK prüft den Bedarf — wir bereiten Sie optimal vor.
Beratung anfragenKombinationsleistungen 2026
Seit der PUEG-Reform (1.7.2025) bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 einen Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Zusammen mit Pflegegeld (bis 990 €/Mo.) zeigen wir Ihnen, wie Sie das Maximum ausschöpfen. Der Entlastungsbetrag (§45b) kann nicht für die 24h-Betreuung eingesetzt werden.
Bis zu 4.000 € Steuerersparnis
Betreuungskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar — das senkt Ihre reale Belastung deutlich.
Beispielrechnung (Stand 2026)
* Beispielrechnung auf Basis 2.850 € Komplettpreis × 12 Monate. Tatsächliche Ersparnis abhängig vom persönlichen Steuersatz. Steuerberatung empfohlen.
Was lässt sich absetzen?
Gemäß § 35a EStG können Sie 20 % Ihrer Betreuungskosten direkt von der Steuerschuld abziehen — bis zu 4.000 € pro Jahr.
Fragen zu Kosten & Finanzierung
Lassen Sie uns die Kosten gemeinsam durchrechnen.
In einem kurzen Gespräch zeigen wir Ihnen, welche Zuschüsse und Steuervorteile in Ihrem Fall möglich sind.